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Bewährungsstrafe für Schulleiter

(ak) Vor dem Amtsgericht Heidelberg gab es heute den Prozess gegen den derzeit vom Dienst suspendierten Schulleiter der Dr.-Weiß-Förderschule in Eberbach. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in den Jahren von 1999 bis 2004 seine Befugnisse als Amtsträger missbraucht zu haben, indem er sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in mehreren Fällen rechtswidrige Vermögensvorteile verschafft und damit das Vermögen Dritter beschädigt hat. Die Anklage stützt sich auf Ermittlungen der Kriminalpolizei, die den Vorwurf des schweren Betrugs, der schweren Urkundenfälschung und der Unterschlagung untermauern. Der Angeklagte war in vollem Umfang der Anklageschrift und ohne Umschweife geständig. In der Beweisaufnahme wurden die Einzelheiten der Anklagepunkte näher beleuchtet. So waren beispielsweise der Anklage zufolge im Namen und auf Rechnung der Schule Teichfolie, Wasserpflanzen, Sportbekleidung und anderes für private Zwecke eingekauft, Rechnungen fiktiver Firmen an die Stadt zur Bezahlung eingereicht worden. Die Geschädigten haben im Vertrauen auf die Richtigkeit der gemachten Angaben bezahlt. Allein der Stadt Eberbach ist dadurch ein Schaden in Höhe von rund 36.000 Euro entstanden. Weil der Angeklagte aber einsichtig und im Nachhinein entsetzt über sein eigenes Vorgehen und den von ihm angerichteten materiellen und immateriellen Schaden ist, bemüht er sich um Wiedergutmachung. Inzwischen ist ein Großteil der veruntreuten Gelder daher zurückbezahlt worden.
Die Staatsanwaltschaft forderte im Hinblick auf die seit langer Zeit und in großer Anzahl begangenen Straftaten trotz des umfangreichen Geständnisses eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Jürgen Laubscher, plädierte jedoch im Hinblick auf die gezeigte Reue und die Geständigkeit auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und 8 Monaten. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Kaufmann-Ganda blieb mit seinem Urteil etwa in der Mitte, es verhängte eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren. Die somit verbliebene Möglichkeit zur Aussetzung auf Bewährung wurde genutzt, der Angeklagte aber zusätzlich zur Zahlung einer Geldstrafe von 10.000 Euro verpflichtet. Der Verteidiger erklärte den Verzicht auf weitere Rechtsmittel. Das Urteil wird rechtskräftig mit der Anerkennung durch die Staatsanwaltschaft, die noch erfolgen muss. Für den Angeklagten ist der Fall damit aber noch nicht erledigt, es erwartet ihn noch ein Disziplinarverfahren und in dessen Folge weitere Nachteile für seine Zukunft.

07.04.05

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