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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Abstimmungsbedarf für neue Eberbacher Ergänzungen

(ub) (mjb) 18 Änderungen und Ergänzungen für Eberbach und seine Ortsteile sollen in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Darüber zu befinden hat der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft. Die entsprechende Weisung beschloss der Schönbrunner Gemeinderat jetzt für seine Ausschussmitglieder. Für Unmut sorgte die lange Dauer des Verfahrens.
Zu den zentralen Aufgaben der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eberbach-Schönbrunn (VVG) zählt die verbindlich vorbereitende Bauleitplanung. Der Flächennutzungsplan für beide Gemarkungen soll aufgrund geänderter Anforderungen fortgeschrieben werden. Zuständig für die notwendigen Beschlüsse ist der Gemeinsame Ausschuss der VVG. Wie schon beschrieben, dürfen die jeweiligen Mitglieder dort nur auf Weisung des entsendenden Gemeinderats abstimmen. In seiner jüngsten Sitzung fasste das Schönbrunner Gremium den Weisungsbeschluss, die Eberbacher Änderungswünsche abzusegnen. War dies eigentlich eine reine Formsache und wurde auch einstimmig beschlossen, zeigten sich Ratsmitglieder sowie Bürgermeister Roland Schilling besorgt über die Zeitdauer des Verfahrens. Hans Jürgen Heiß von den Freien Wählern wies darauf hin, dass die Gemeinde Schönbrunn ihre Ergänzungsvorschläge schon vor geraumer Zeit beschlossen hatte, und seither auf den weiteren Fortgang des Verfahrens wartet. Zwischenzeitlich bleibe die Zeit nicht stehen, andere Gemeinden im Umkreis nutzten diese und erhielten dadurch in ihrer baulichen Entwicklung einen entsprechenden Vorsprung. Um junge Familien anziehen und binden zu können, müsse man Bauland anbieten können, sonst sei in fernerer Zukunft eine Überalterung der Gemeindebevölkerung zu befürchten.
Der Schönbrunner Rat hatte in seiner Sitzung im Mai letzten Jahres seine Wünsche formuliert und beschlossen. Im November war er von der Diskussion im Eberbacher Gremium über weitere Änderungen und Ergänzungen für Eberbach und seine Ortsteile informiert worden. Dieser Abstimmungsprozess wurde dann im April dieses Jahres abgeschlossen und am 25. Mai dem Schönbrunner Rathaus der endgültige Katalog der Eberbacher Änderungswünsche übermittelt. Wie Schilling erläuterte, solle nach der Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses die Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Wie aus den Eberbacher Vorschlägen hervorgehe, sollten auf Gemarkung Eberbach die letzten verbliebenen Reserven an Gewerbefläche aktiviert werden. Schilling sieht darin die Gefahr, dass das auf Gemarkung Schönbrunn geplante gemeinsame interkommunale Gewerbegebiet in der vorgesehenen Größenordnung nicht mehr die Zustimmung der übergeordneten Behörden findet. Schönbrunn habe dann keine Möglichkeit der gewerblichen Entwicklung mehr.
Da man sich an die gewohnheitsmäßige Regelung hielt, die Vorschläge der anderen Kommune nicht inhaltlich zu werten, wurde der vorgeschlagene Weisungsbeschluss abgesegnet. Ebenso einstimmig votierte das Gremium für eine Ergänzung, in der auf die lange Verfahrensdauer hingewiesen und auf eine zügige Abwicklung des weiteren Verfahrens gedrungen wird.

26.07.05

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