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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Magdeburger Ärztin berichtete von ihren Erfahrungen an der Universitätsklinik


(Foto:privat)

(tw) (eh) Probleme bei der Sondenernährung im Wachkoma und in der Palliativmedizin. Zu diesem Thema referierte kürzlich Frau Dr. Angela Lehmann, Ärztin an der Universitätsklinik in Magdeburg. Eingeladen hatten das Katholische Bildungswerk und die Frauengemeinschaft zusammen mit dem Hospizverein. Wie groß das Interesse an diesem Thema ist, zeigten die zahlreichen Zuhörer im voll besetzten Saal. Aus der beruflichen Konfrontation mit Wachkoma - Patienten war bei Frau Dr. Lehmann der Wunsch entstanden, sich eingehender mit dieser Problematik zu befassen.
In ihrem Vortrag versuchte sie, die nicht leichte Thematik ihren Zuhörern lebendig anschaulich und begrifflich verständlich zu machen. So ist zu unterscheiden zwischen Koma und Wachkoma. Während der Komapatient in tiefer Bewusstlosigkeit, ohne jegliche geistige Wahrnehmung und mit geschlossenen Augen keinerlei Reaktion auf Ansprache oder Schmerzreize zeigt, ist das Wachkoma ein scheinbares Wachsein ohne Bewusstsein. Es ist prinzipiell reversibel, und wird je nach Dauer verschieden definiert. So kann ein Wachkomapatient nach einem Monat, nach einem oder sogar noch nach mehreren Jahren chronisch geistigen und körperlichen Siechtums mit intensiver Pflegebedürftigkeit aus seiner Bewusstlosigkeit aufwachen und nach der Rehabilitation wieder ein normales Leben führen. Nach schwerer Hirnverletzung kann das Wachkoma aber ebenso zum Tode führen.
Mögliche Ursachen für das Wachkoma können Durchblutungsstörungen aufgrund eines Hirninfarkts oder Schlaganfalls sein, Hirnbluten oder ein Schädel - Hirn-Trauma z.B. nach einem Verkehrsunfall, in seltenen Fällen eine Vergiftung. Diese Störungen bewirken eine Funktionsminderung der Großhirnrinde, die vom Hirnstamm abgekoppelt ist. Daher fehlen im Wachkoma reproduzierbare Willküraktionen, Aufmerksamkeit und Selbstwahrnehmung.
Ein Wachkomapatient reagiert jedoch im Gegensatz zum Komapatienten auf außergewöhnliche Reize oder Schmerzen und zeigt das durch das Öffnen der Augen, beschleunigte Atmung, Steigerung von Blutdruck und Herzfrequenz, einfache Mimik(Lächeln)und durch Laute und Bewegungen.
Die Diagnose zu stellen, ist sehr schwierig und richtet sich nach klinischen Befunden, vor allem nach dem, was sichtbar festzustellen ist. Trotz der Möglichkeit elektrophysiologischer und neuroradiologischer Untersuchungen gibt es auch heute noch keine Messmethode, die einen Bewusstseinsverlust zweifelsfrei nachweisen könnte.
Die Therapie eines Wachkomapatienten basiert auf äußerst sorgfältiger Intensivpflege. Teil davon ist die Sondenernährung, die entweder als Nasale Magensonde oder durch PEG zugeführt wird.
PEG steht für "Perkutane Endoskopische Gastrostomie" und bedeutet einen endoskopisch angelegten direkten Zugang zum Magen, der die Bauchwand durchdringt und der bei Patienten mit Schluckstörungen unterschiedlichster Ursache die künstliche Ernährung über lange Zeit ermöglicht.
Den Vorteilen von PEG wie bessere Mund - und Nasenpflege und Erhaltung des Schluckaktes stehen aber auch Nachteile gegenüber. So kann es zu Komplikationen kommen, z.B. durch Verletzung der Bauchorgane oder anderer Organe, zu Problemen wegen der Undichtigkeit der Sonde, zur Bauchfellentzündung, zu Verdauungsbeschwerden oder zu Ödemen.

Problematisch wird es, wenn es um die Entscheidung des Abbruchs der Sondenernährung geht.
Maßgeblich zu bedenken sind in diesem Fall fünf Kriterien: 1. Diagnose (Koma - hat der Sterbeprozess schon eingesetzt - oder Wachkoma?), 2. Prognose (Wie wahrscheinlich ist das "Aufwachen"?), 3. Mutmaßlicher Wille des Patienten (Patientenverfügung oder Gespräche mit Angehörigen oder Betreuern), 4. die rechtliche Situation und 5.die psychologische Situation. Bei Einsatz des PEG in der Palliativmedizin muss geklärt werden, ob die Ernährung Basisversorgung oder Behandlungsmaßnahme ist. Darf die Sondenernährung abgebrochen werden?
Der Grundsatz "DEM KRANKEN NICHT SCHADEN" muss jede Art von aktiver Sterbehilfe verhindern, verpflichtet bei Wachkoma zu lebenserhaltenden Maßnahmen, bei Patienten ohne Hoffnung auf Heilung zu palliativmedizinischer Versorgung und Pflege. Dieser Grundsatz lässt aber nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer bei Sterbenden eine Basisversorgung zu, zu der nicht immer Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr gehören. (Dazu die Aussage einer anwesenden Ärztin: "Menschen verhungern nicht, sie sterben".)
Ein Gerichtsurteil zum Abbruch der Sondenernährung und gegensätzliche Stellungnahmen der katholischen Kirche ließen am Ende des Vortrags die große Problematik dieses Themas spürbar werden.

12.08.08

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