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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Auch Fördermöglichkeiten für private Projekte

(bro) (lan) Was ist LEADER? Hinter diesem Namen verbirgt sich ein Förderprogramm der Europäischen Union (EU). Ziel von LEADER ist es, im ländlichen Raum Projekte zu fördern, die zur Strukturverbesserung in der Gemeinde beitragen. Die EU und das Land Baden-Württemberg unterstützen solche Projekte mit Zuschüssen. Gefördert werden können kommunale und private Projekte innerhalb des Aktionsgebietes Neckar-Odenwald-Tauber. Das Aktionsgebiet besteht aus 25 Städten und Gemeinden in den drei Landkreisen Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis und Rhein-Neckar-Kreis. Im Rhein-Neckar-Kreis sind die Gemeinden Eberbach und Schönbrunn Teil dieser Gebietskulisse.

Bei den LEADER-Projekten sollen ganz besonders die "Neuen Themen" des ländlichen Raumes im Vordergrund stehen. Dabei geht es um den demografischen Wandel, die Sicherung und Belebung der Ortskerne, die Aufrechterhaltung der Nahversorgung, die Erhaltung und Entwicklung des natürlichen und kulturellen Erbes und der Einsatz regenerativer Energien. Der Vorteil von LEADER liegt darin, dass auch private Projekte in Form eines Zuschusses gefördert werden können. Dabei kann es sich um die Gründung und Entwicklung eines Kleinstunternehmens handeln aber auch um Projekte zur Sicherung der Grundversorgung im Ortskern wie z. B. der Lebensmittelladen oder der Metzger. Gefördert werden auch Maßnahmen im Bereich Hotellerie und Gastronomie wie z. B. der Einbau von Gästezimmern oder die Schaffung von neuen Angeboten wie z. B. Wellness. Alternative Unterkunftsmöglichkeiten wie Radler- und Heuhotels können auch in LEADER gefördert werden. Hinzu kommt die Fördermöglichkeit von privaten touristischen Maßnahmen. Im Bereich "Wohnen" können Maßnahmen gefördert werden, die zur Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Bausubstanz im Ortskern beitragen. In der Landwirtschaft können Maßnahmen zur Diversifizierung gefördert werden, sofern keine Fachförderung möglich ist. Die Förderpalette in LEADER ist sehr breit. Gleiches gilt aber auch für die fördertechnischen Anforderungen, die ein geplantes Projekt erfüllen muss, damit es gefördert werden kann. Ein Anruf bei der LEADER-Geschäftsstelle zwecks Überprüfung der Förderfähigkeit einer Projektidee wird daher dringend empfohlen.

Entscheidungsgremium für die Förderanträge ist die LEADER-Aktionsgruppe (LAG). Im Rahmen der mehrmals pro Jahr stattfindenden LAG-Sitzungen werden die vorliegenden Förderanträge beraten und beschlossen. Die nächste Sitzung der LAG Neckar-Odenwald-Tauber findet am 26. März 2009 statt. Förderanträge, die im Rahmen dieser Sitzung beraten und beschlossen werden sollen, müssen bis spätestens 29. Januar 2009 bei der LEADER-Geschäftsstelle vorliegen.

Die Geschäftsstelle befindet sich im Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises in Mosbach. Hier erhält man Antworten zu allen Fragen rund um LEADER. Kontakt: Thomas Schultes, Tel. (06261) 84-1380 oder per E-Mail: thomas.schultes@neckar-odenwald-kreis.de

Für Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis ist am Landratsamt Klaus-Peter Ruf zuständig. Kontakt: Tel. (06221) 522-1282 oder per E-Mail: klaus-peter.ruf@rhein-neckar-kreis.de

Förderanträge für LEADER müssen über die Gemeinde bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Es wird daher dringend empfohlen, die geplanten Projekte frühzeitig vor Antragstellung mit der LEADER-Geschäftsstelle und mit der Gemeindeverwaltung zu erörtern.

05.12.08

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