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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Nein zum gemeinsamen Windkraft-Flächennutzungsplan sorgt für Unmut


Die Anlage in Mossautal. (Foto: Joe Biermann)

(tom) Die Entscheidung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt, den von allen Odenwaldkreis-Gemeinden zusammen aufgestellten Flächennutzungsplan (FNP) zur Windkraftnutzung abzulehnen, sorgt für mächtig Unmut bei den Betroffenen. Den artikulierten sowohl Beerfeldens Bürgermeister Gottfried Görig als auch Rothenbergs Hans Heinz Keursten auf den jeweiligen Sitzungen der Kommunalparlamente, nachdem vergangene Woche das RP-Schreiben beim Kreis eingetrudelt war.

Befürchtet wird nämlich nun mangels Vorliegen eines rechtsgültigen Nutzungsplans die „Verspargelung“ der Landschaft durch Windräder. Mit dem gemeinsamen FNP wollte man genau dieses vermeiden, so die Kommunalpolitiker. In der Rothenberger Gemeindevertretung wurde diese Sorge angesprochen – zusammen mit dem Ärger, viel Zeit und Geld für ein Projekt aufgewendet zu haben, das nun ohne nachvollziehbare Gründe gekippt wurde.

„Wir verstehen diese Haltung nicht“, äußerte Görig sein Unverständnis. Denn das von den Odenwaldkreis-Orten beauftragte Planungsbüro habe seine Ausarbeitung bisher in enger Abstimmung mit dem RP gefertigt. Sein Kollege Keursten vermutete „politische Gründe“ durch die neue Grüne Regierungspräsidentin. Da das bisherige Ziel von Windkraftflächen auf zwei Prozent der Landesgemarkung nicht zu erfüllen sei, greife man nun zu diesen Mittel, mutmaßte er.

Das RP wendet sich speziell gegen das „harte Kriterium“ der Entfernung von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung. Es sei es im Odenwaldkreis Konsens, dass „grundsätzlich“ 1000 Meter sowohl für die kleinen Weiler als auch für größere Ortschaften gelten sollten. Nun solle diese Entfernung aufgeweicht werden. Dem Bürger, befürchtete Görig, könne man diese Änderung nicht vermitteln.

Der Bürgermeister äußerte sich „enttäuscht“ von dieser plötzlichen Kehrtwende, die gerade für kleine Weiler wie Raubach oder Hinterbach von Bedeutung sein könne. Da seiner Rechtsauffassung nach jetzt erst einmal wieder das Baugesetzbuch gelte, seien Windräder an etlichen Stellen möglich und nicht nur dort, wo es der gemeinsame FNP vorgesehen habe.

Vom Hessischen Städte- und Gemeindebund gibt es laut Görig die Empfehlung, dass sich die Städte und Gemeinden des Odenwaldkreises zusammenschließen und gegen die Ablehnung klagen. Bis zu einem Urteil könnte es drei bis vier Jahre dauern, meinte er. Sein Kollege Keursten merkte außerdem an, dass man die 600.000 Euro für die Plan-Erstellung auf Kreisebene damit quasi „verbrannt“ habe. „Dann lieber prozessieren“, wünschte er sich Klarheit.

17.12.15

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