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Nachrichten > Natur und Umwelt

Feuermachen und Rauchen im Wald bis 31. Oktober verboten

(jc) (fa)Wie in jedem Jahr besteht auch in diesem Frühling durch die trockene Witterung eine erhöhte Waldbrandgefahr. Das Staatliche Forstamt Eberbach weist deshalb darauf hin, dass nach § 41 Landeswaldgesetz vom 1. März bis 31. Oktober das Feuermachen und das Rauchen im und am Wald verboten ist.
Durch die große Menge von trockenem Laub und Pflanzenresten und der noch nicht voll entwickelten Vegetation ist gerade in den Monaten März und April die Waldbrandgefahr besonders hoch. Wir bitten deshalb alle Besucher die genannte Vorschrift zu beachten und auf evtl. Verstöße in unser aller Interesse zu achten.
Verstöße gegen das Verbot können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.


05.04.02

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