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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Letzte Versammlung für das Jahr 2017

(bro) (hn) Am 5. Dezember fand die Stadtverordnetenversammlung in Hirschhorn statt, bei der zu Beginn auf den Neujahrsempfang am 7. Januar um 16 Uhr im evangelischen Gemeindesaal hingewiesen wurde.

Als erstes Thema wurde die Anfrage des Stadtverordneten Schilling zu den Kurzzeitparkplätzen am Bahnhof aufgegriffen. Die Problematik wurde in einer Verkehrsschau angesprochen und liegt im Ermessen der Stadt Hirschhorn. Somit könnten die Parkplätze durch den Bürgermeister angeordnet werden, eine Entscheidung hierüber wird zu Beginn des neuen Jahres fallen.

Weiter ging es mit der Prüfungsankündigung zur 210. vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2018: Kleinere Gemeinden“. Mit Schreiben vom 30. Oktober wurde vom Hessischen Rechnungshof mitgeteilt, dass im Jahr 2018 die 210. vergleichende Prüfung durchgeführt wird. In diese Prüfung wurden insgesamt 14 Städte und Gemeinden einbezogen, eine davon ist die Stadt Hirschhorn. Als Prüfungszeitraum sind die Jahre ab 2013 angegeben. Die Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse im 32. zusammenfassenden Bericht soll im vierten Quartal 2019 erfolgen. Die Dauer der örtlichen Erhebungen wird mit rund einer Arbeitswoche angegeben.

Eine Hundetoilette auf dem Wolfenacker wird es erst einmal nicht geben. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss, dass die Errichtung einer Hundetoilette für den Haushalt 2018 nicht vorgesehen wird.

Eine sechste Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Abfallsatzung der Stadt Hirschhorn (Neckar) wurde beschlossen. Das Konzept zur Sanierung der Wasserversorgung in der Stadt Hirschhorn (Neckar) mit den geplanten Einzelmaßnahmen und den Gesamtkosten in Höhe von 1.455.250 Euro (netto) wurde ebenfalls beschlossen. Im Haushaltsplan 2018 werden die entsprechenden Mittel veranschlagt. Nach Abschluss dieser Sanierungen werden nicht unerhebliche Aufwendungen für Abschreibungen für den Gebührenhaushalt der Wasserversorgung entstehen. Diese müssen gegebenenfalls durch eine oder sogar mehrere Gebührenerhöhungen finanziert werden, da der Gebührenhaushalt ausgeglichen sein muss.

Anschließend wurde der Waldwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2018 verabschiedet.

Es wurde davon Kenntnis genommen, dass für die Stadt Hirschhorn (Neckar) keine Notwendigkeit besteht für das Jahr 2017 einen Beteiligungsbericht nach §123a Abs. 2 HGO zu erstellen. Von dem Plan-Ist-Vergleich vom 2. Oktober zum Haushaltsvollzug 2017 wurde ebenfalls Kenntnis genommen. Demnach sind keine steuernden Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen auf das laufende Haushaltsjahr erforderlich.

15.12.17

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