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Eberbacher verliert über 1.000 Euro - Polizei rät: sofort auflegen

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(hr) (pol) Die sogenannten "Microsoft Support Calls" sind seit Jahren ein deutschlandweites Betrugsphänomen. Ein Eberbacher hat jetzt durch diese Ganoven-Masche über 1.000 Euro verloren.

Über 140 Fälle solcher Anrufe "falscher" Microsoft-Mitarbeiter registrierte das Polizeipräsidium Mannheim bislang im Jahr 2020 in Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis. Die Masche ist dabei immer die gleiche: Unbekannte rufen von Callcentern, meist aus dem asiatischen Raum bei häufig älteren Menschen an und überreden sie, in englischer, aber auch in guter deutscher Sprache, durch geschickte Gesprächsführung dazu, diverse Aktionen am Computer durchzuführen.
Hierdurch erlangen die Täter Fernzugriffe auf die PC-Systeme der Opfer. Durch nachfolgende Finanztransaktionen von Opferkonten auf die Konten der Täter oder deren Hintermänner entstehen hohe finanzielle Schäden.

So ergang es dieser Tage auch einem Eberbacher, der den Navigationsanweisungen des Anrufers an seinem PC folgte. Der Anrufer erhielt so einen Systemzugriff auf den Computer des Eberbachers, worauf später ohne Gegenleistungen mehrere Online-Überweisungen von insgesamt über 1.000 Euro erfolgten.

Die Polizei empfiehlt bei Anrufen angeblicher Microsoft-Mitarbeiter sofort aufzulegen, denn die Firma Microsoft führe solche Anrufe nicht durch. Auf keinen Fall sollten persönliche Daten, Bankkonto- oder Kreditkartendaten oder Zahlungsdaten wie PINs oder TANs an die Anrufer herausgegeben werden. Auch sollte man auf Aufforderung keine Software installieren oder installieren lassen.

Falls man bereits Opfer wurde, sollte man den Rechner vom Internet trennen und herunterfahren. Über einen anderen nicht infizierten Rechner unverzüglich betroffene Passwörter ändern, dann den Rechner überprüfen lassen und evtl. Fernwartungsprogramme auf dem Rechner löschen. Anschließend Kontakt zu den Zahlungsdiensten und Unternehmen aufnehmen, deren Zugangsdaten in den Besitz der Täter gelangt sind sowie vom Geldinstitut beraten lassen, ob bereits getätigte Zahlungen zurückgeholt werden können. Und schließlich sollte man Anzeige bei der Polizei erstatten.

20.11.20

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