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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Gewerbeentwicklung im Überschwemmungsgebiet wird baurechtlich geregelt

(hr) Geändert wird der Bebauungsplan "Gretenham - Teil Ost" der Stadt Eberbach. Das beschloss der Gemeinderat am vergangenen Donnerstag. Der Bebauungsplan umfasst derzeit das Gelände des Verwaltungsgebäudes der DGF Stoess AG unterhalb der Bundesstraße 37 an der Einmündung des Gammelsbachs in den Neckar. Wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Erweiterung der Planfläche nach Südwesten bis zum Areal der städtischen Kläranlage am Neckar. Damit will die Stadt die vorhandenen baulichen Gegebenheiten in den Plan übernehmen und Nutzungskonflikte für mögliche Erweiterungen der DGF Stoess AG ausräumen. Ein möglicher Konflikt, der im Rahmen des Bebauungsplans gelöst werden soll, ergibt sich aus der Tatsache, dass wesentliche Teile des Plangebiets als Überschwemmungsbereiche festgesetzt sind.

26.04.04

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