03.05.2024

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Hunde an die Leine nehmen

(hr) (stve) Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hunde im Siedlungsbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen sind. Ansonsten dürfen sie ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Zusätzlich hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, öffentlichen Spielplätzen oder auf direkt an öffentlichen Flächen angrenzenden Privatgeländen verrichtet. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Weitere Auskünfte erteilt die Stadtverwaltung Eberbach, Leopoldsplatz 1, Zimmer E 08, Tel.-Nr. (06271) 87244.

01.03.06

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