23.04.2024

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In der Itterburg bleibt die Küche endgültig kalt


(Foto: Heike Feuerstein)

(feu) Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses stimmten in ihrer Sitzung am 14. September im Eberbacher Rathaus einstimmig der für die „Itterburg“ beantragten Nutzungsänderung von einer Gaststätte in ein Bestattungshilfebüro zu.

Seit Jahren wurde die „Itterburg“ nicht mehr gastronomisch genutzt. Ursprünglich war nach den Umbaumaßnahmen wieder eine gastronomische Nutzung geplant. Der hintere seitliche Teil des Gebäudes (ehemalige Kegelbahn) beherbergt bereits seit einiger Zeit eine Tierarztpraxis. Nun wurde für den Bereich der ehemaligen Gaststätte eine Nutzungsänderung beantragt. Untergebracht werden soll ein Bestattungshilfebüro mit Ausstellungs- und Abschiedsraum. Geprüft wird auf Anregung von Stadtrat Jost, ob das Gebäude möglicherweise im Hochwassergebiet liegt.

Zu einer längeren Diskussion führte die Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses und Carports auf der Gemarkung Rockenau. Der Antrag wurde in der Sitzung vom 9. März 2020 bereits abgelehnt. Jetzt wurde erneut beraten, nachdem der Antragsteller eine geänderte Planung vorgelegt hatte. Doch quer durch alle Fraktionen war man der Auffassung, dass die geänderte Planung den Hauptkritikpunkt, der zur Ablehnung im März geführt hatte, nämlich die Größe und Lage des Baukörpers, nicht verändert hatte. Folglich erhielt die Bauvoranfrage auch dieses Mal nicht die erforderliche Mehrheit. Schlussendlich entscheidend ist die Bewertung des Baurechtsamtes des Rhein-Neckar-Kreises. Ob diese positiv ausfällt, nachdem das Eberbacher Gremium bereits zum zweiten Mal seine Zustimmung versagt hat, ist fraglich.

Die Entscheidung über die Auftragsvergabe zu den Dachdeckungs- und Fassadenarbeiten am Gebäude Uferstr. 2 wurde in den Gemeinderat am 1. Oktober vertagt, nachdem ergänzend zu prüfen ist, ob im Zusammenhang mit der Dachsanierung auch Dämmarbeiten erfolgen müssen. Der Beschlussvorschlag wird zudem ergänzt um den Auftrag, die Errichtung einer Photovoltaikanlage in Abstimmung mit der Stadtwerke GmbH zu prüfen.

Der Errichtung einer Werbeanlage auf einem Gewerbegrundstück im Bereich des Bebauungsplans „Kerwewiesen“ wurde zugestimmt, die bereits erfolgte Ausführung aber missbilligt. Weitere auf dem Grundstück befindliche Webeanlagen sind entweder zu genehmigen oder zu entfernen – zuständig für die Umsetzung ist hier die Baurechtsbehörde.

Weitere Themen des Ausschusses waren zwei Anträge zur Errichtung von Wohngebäuden im Neubaugebiet Schafacker/Wolfsacker sowie die Nutzungsänderung einer Arztpraxis in einen Kosmetiksalon, die jeweils einstimmig befürwortet wurden. Mehrheitlich genehmigt wurde ein Antrag zur Errichtung einer Überdachung zur Holzlagerung.

15.09.20

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