28.03.2024

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Eigent�mer sollen sich melden

(cr) Beim Amt f�r �ffentliche Ordnung - B�rgerb�ro - im Rathaus am Leopoldsplatz wurden im Januar folgende Fundsachen abgeliefert:

  • Halskette
  • Ring
  • Hundehalsband
  • verschiedene Schl�ssel
An einer Fundsache kann der Eigent�mer bzw. Verlierer innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung des Funds seine Rechte anmelden oder diese beim B�rgerb�ro w�hrend der �ffnungszeiten abholen.
Meldet der Eigent�mer/Verlierer sich nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, so verliert er das Recht an der Sache.
Das Eigentum an den Fundsachen geht dann nach Ablauf von sechs Monaten (bei Gegenst�nden bis 10 Euro Wert sofort) nach Anzeige des Funds beim Fundb�ro bzw. der Polizei auf den Finder �ber.
Verzichtet dieser auf jegliche Fundrechte, so wird die Fundsache Eigentum der Gemeinde des Fundorts.


03.02.21

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