20.04.2024

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Nach Unfallflucht auch noch Polizisten beleidigt

(hr) Mit einem renitenten betrunkenen Unfallflüchtigen hatten es am Samstag, 19. März, die Beamten des Eberbacher Polizeireviers zu tun.

Der Mann war mit seinem Opel in alkoholisiertem Zustand kurz nach 13 Uhr am Bahnhofsplatz gegen eine Straßenlaterne gefahren. Er fuhr trotz Unfallschadens davon. Ein Zeuge konnte sich allerdings das Kennzeichen notieren sowie das Aussehen des Fahrers merken und verständigte die Polizei.

An der Wohnung des Mannes, wenige Kilometer vom Unfallort entfernt, fanden die Polizisten das beschädigte Auto vor der Garage. Im Auto lag eine leere Bierdose. Nachdem auf Klingeln an der Haustür niemand öffnete, es aber Hinweise gab, dass der Autofahrer sich in in der Wohnung aufhielt, beantragten die Polizeibeamten beim Amtsgericht Heidelberg eine Wohnungsdurchsuchung und betraten die Wohnung über eine offenstehende Balkontür. In seinem Bett fanden sie den 61-jährigen Fahrer und Halter des Wagens schlafend vor. Er roch stark nach Alkohol und konnte sich, nachdem er von den Beamten geweckt worden war, kaum auf seinen Beinen halten. Nachdem ihm wohl die Folgen seines Handelns dämmerten, beleidigte der Mann die Polizeibeamten und zeigte sich absolut nicht kooperationswillig. Einen freiwilligen Alkoholvortest lehnte er ab.
Gemeinsam mit einer weiteren Streifenwagenbesatzung, die zur Unterstützung angefordert wurde, wurde der Beschuldigte zum Polizeirevier gebracht. Dabei mussten die Beamten auch körperlichen Zwang anwenden. Auf dem Revier wurden in zeitlichem Abstand zwei Blutentnahmen durch einen Polizeivertragsarzt durchgeführt, um den Blutalkoholwert zum Zeitpunkt des Unfalls annähernd berechnen zu können.

An der Laterne war Sachschaden in Höhe von rund 500 Euro und am Auto des Verursachers von etwa 3.000 Euro entstanden. Nach den Blutentnahmen wurde der Mann in die Obhut seiner Familie übergeben. Die Wohnungsdurchsuchung brachte zwar nicht den Führerschein des Beschuldigten zum Vorschein, aber bis auf Weiteres darf er kein führerscheinpflichtiges Kraftfahrzeug fahren.

Bei der Staatsanwaltschaft wird nun Strafanzeige vorgelegt, und der 61-Jährige muss sich u.a. wegen Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht unter Alkohol und Beleidigung der Polizeibeamten verantworten.

21.03.22

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