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Bebauungsplan Güterbahnhofstraße steht weitgehend

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Hier soll bald ein Supermarkt entstehen. Der Fußgängersteg soll dafür verkürzt werden. (Foto:Richter)

(hr) Weit gediehen ist das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 102 "Güterbahnhofstraße" der Stadt Eberbach. Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag über die während der letzten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Bürger und Behörden Beschluss fasste, können jetzt schon Baugenehmigungen auf der Grundlage des Bebauungsplans beschieden werden.

Aus der Bürgerschaft war lediglich eine Stellungnahme eingegangen, deren Verfasser eine unzureichende Beteiligung und Information der Bürger durch die Verwaltung bemängelte. Stadtbaumeister Manfred Janner entgegnete, dass die Bürgerbeteiligung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt worden sei, und die Gemeinderatsmitglieder sahen das genauso.
Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) kritisierte, dass der im Osten des Plangebiets vorgesehene Busbahnhof für den Regionalverkehr zu weit vom städtischen Busbahnhof und den Bahnsteigen entfernt sei und für die Fahrgäste Nachteile bringe. Diese Bedenken wurden zwar von vielen Stadträten geteilt. Dennoch müsse man den Busbahnhof an der Güterbahnhofstraße weiterhin einplanen, meinte Manfred Janner. Denn es sei noch ungewiss, ob ein einziger Busbahnhof für den gesamten Busverkehr auf der Stadtseite am Bahnhof untergebracht werden kann. Hier suche man noch nach Lösungen.
Nicht zuletzt wegen der getrennten Busbahnhöfe wurde der Bebauungsplan erneut von den beiden AGL-Stadträten abgelehnt. Deren Sprecher Peter Stumpf forderte ein Parkdeck für öffentliche Parkplätze. Bisher sind im Plangebiet lediglich Parkplätze für Kunden des künftigen Supermarkts vorgesehen. Ohne Parkplätze für Stadtbesucher werde das Gebiet aber nicht zur Belebung der Innenstadt beitragen, prophezeite Stumpf. Er befürchtete, dass der Supermarkt mit seiner Aktionsware den Standort Innenstadt sogar zusätzlich schwächen werde. Da mit der Supermarkt-Kette aber bereits ein einfacher Parkplatz vertraglich vereinbart wurde, folgten weder die Verwaltung noch die anderen Ratsmitglieder dem Parkdeck-Antrag der AGL.

13.03.06

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