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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Entsorgung von Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen

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(ub) Die Abfallverwertungsgesekkschaft (AVR) des Rhein-Neckar- Kreises teilt mit, dass mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes am 24. März 2006 sich die Entsorgungswege für Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen ändern. Da Leuchtstoff- und Energiesparlampen umweltgefährdende Stoffe, wie z. B. Quecksilber enthalten, regelt das neue Gesetz den Entsorgungsweg.
Bisher konnten diese Leuchtmittel bei der Schadstoffsammlung der Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises mbH (AVR)abgegeben werden.
Neu ist, dass ab dem 24.03.2006 Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen unzerbrochen auf den Abfallanlagen in Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg kostenlos angenommen werden.
Die Lampen werden in Verwertungsbetrieben in ihre Bestandteile zerlegt. Nicht nur die Glas- und Metallteile lassen sich in den Produktionskreislauf für neue Leuchtmittel zurückführen, sondern auch das Leuchtstoffpulver und Quecksilber.
Die Abfallanlagen der AVR sind geöffnet montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 12.45 bis 16 Uhr; die Abfallentsorgungszentren Sinsheim und Wiesloch außerdem samstags von 8 bis 12 Uhr.
Glühbirnen und Halogenstrahler fallen nicht unter das Elektro-Gesetz. Sie gehören wie bisher zum Restmüll.

Eine Alternative zum Bringsystem an die Abfallanlagen in Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg, das die Umwelt durch lange Anfahrtswege und einen wachsenden Mülltourismus belastet, wären sicherlich kommunale Sammelstellen in den Bauhöfen gewesen.

28.03.06

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