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Beantragung schriftlich oder online m�glich

(hr) (stve) Zur Landtagswahl am Sonntag, 14. M�rz, k�nnen Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen neben den herk�mmlichen Beantragungsarten pers�nlich oder schriftlich auch per Internet auf der st�dtischen Homepage beantragt werden (Link s.u.).

Die Beantragung ist ab 10. Februar m�glich. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung m�ssen in das Antragungsformular eintragen werden. Man kann sich dann die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden lassen. Die Antragsdaten werden verschl�sselt �ber das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung �bertragen.

Wer keine Wahlbenachrichtigung hat, kann auch formlos per E-Mail (s.u.) einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. In diesem Fall sollen die pers�nlichen Daten (Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und vollst�ndige Wohnanschrift) mitgeteilt werden.

Letzter Termin f�r die Beantragung eines Wahlscheins per Internet ist der 8. M�rz 2021, 12 Uhr.

F�r Fragen zum Antragsverfahren steht das Wahlamt der Stadtverwaltung Eberbach unter Tel. (06271) 87244 oder 87234 zur Verf�gung.

E-Mail-Kontakt: stadt@eberbach.de

Infos im Internet:
www.eberbach.de


04.02.21

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