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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Urnenwahlbezirke auf drei reduziert

(bro) (stve) F�r die Wahl des Landtags von Baden-W�rttemberg ergeben sich aufgrund der Verordnung der Landesregierung �ber infektionssch�tzende Ma�nahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 nachfolgende �nderungen:

Die Anzahl der Urnenwahlbezirke wurde auf drei reduziert:

Mensa Steigeschulzentrum, Steigestra�e 105/1
Diesem Wahlraum sind Wahlberechtigte, die bisher ihre Stimme in den Wahlr�umen Realschule, Steigeschule, und Turnerheim abgegeben haben, sowie Wahlberechtigte aus Friedrichsdorf und Bad. Sch�llenbach zugeordnet.

Rathaus (Foyer), Leopoldsplatz 1
Diesem Wahlraum sind Wahlberechtigte, die bisher ihre Stimme in den Wahlr�umen Vereinsheim KG Kuckuck, Stadtwerke, Rathaus und Berufsschulzentrum Theodor-Frey-Schule abgegeben haben, sowie Wahlberechtigte aus Brombach zugeordnet.

Mehrzweckhalle Dr. Wei�-Schule, Br�ckenstra�e 20
Diesem Wahlraum sind Wahlberechtigte, die bisher ihre Stimme in den Wahlr�umen Dr. Wei�-Schule (Foyer) und Kath. Kindergarten St. Maria (Gymnastikraum und Foyer) abgegeben haben, sowie Wahlberechtigte aus Lindach, Pleutersbach und Rockenau zugeordnet.

Alle Wahlr�ume sind rollstuhlgerecht, der Wahlraum Rathaus (Foyer) barrierefrei.

Aus infektionsschutzrechtlichen Gr�nden werden die Wahlberechtigten gebeten, zur Stimmabgabe im Wahlraum einen eigenen Stift mitzubringen.

W�hrend des Aufenthaltes im Wahlgeb�ude ist eine medizinische Maske oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erf�llt, zu tragen. Diese Verpflichtung besteht nicht f�r Personen, die durch �rztliche Bescheidung nachweisen k�nnen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gr�nden nicht m�glich ist. Die Bescheinigung ist vorzulegen.

Im Wahlraum darf sich immer nur eine begrenzte Anzahl Personen gleichzeitig aufhalten. Die jeweiligen H�chstzahlen wurden anhand der Wahlraumgr��en festgelegt. Aufgrund der Reduzierung der Wahllokale ist jedem Wahlraum eine h�here Anzahl Wahlberechtigter zugeordnet. Hierdurch kann es am Wahltag zu Wartezeiten kommen.

Damit die Einhaltung des Mindestabstandes von eineinhalb Metern im Wahlraum gew�hrleistet werden kann, werden Laufwege ausgewiesen. Diese sind einzuhalten.

Der Zutritt zum Wahlgeb�ude ist Personen untersagt, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht zehn Tage vergangen sind,
typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus (Fieber, trockener Husten, St�rung des Geschmacks- oder Geruchssinns) aufweisen, keine Maske tragen (ohne Bescheinigung) oder ganz oder teilweise nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind.

Von Personen, die sich auf Grundlage des �ffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgeb�ude aufhalten, werden die Kontaktdaten zur Nachverfolgung von Infektionsketten erhoben.

Um bei der Ermittlung, Feststellung und Verk�ndung der Ergebnisse am Wahltag die Anzahl der pers�nlichen Kontakte ebenfalls m�glichst gering zu halten, werden alle Zwischenergebnisse auf der Homepage der Stadt Eberbach (Link s. u.) ver�ffentlicht. Eine entsprechende Verlinkung erfolgt auf der Startseite. Die Ergebnisermittlung in den Wahlr�umen ist �ffentlich. Eine dar�ber hinausgehende �ffentliche Ergebnisverk�ndung findet nicht statt.

Bereits jetzt kann man seine Stimme per Briefwahl abgeben. Zum Ablauf der Briefwahl wird auf die entsprechenden Ver�ffentlichungen sowie die Homepage der Stadt Eberbach verwiesen.

Infos im Internet:
www.eberbach.de


10.03.21

Lesermeinungen

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Von Gabriele Wohlfahrt (11.03.21):
Ne, macht Sinn, mehr Menschen in weniger Raum zu drängen, um das weitere Infektionsgeschehen auszubremsen.

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