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Planungsauftrag für interkommunales Gewerbegebiet vergeben

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Südlich von Schönbrunn soll das interkommunale Gewerbegebiet entstehen. (Foto:Archiv)

(hr) Der Eberbacher Gemeinderat vergab gestern den Auftrag für die Ausarbeitung eines Bebauungsplanvorentwurfs für das interkommunale Gewerbegebiet auf Schönbrunner Gemarkung an ein Ingenieurbüro aus Esslingen. Das Büro wird zusätzlich einen Umweltbericht und einen Grünordnungsplan für das 16 Hektar umfassende Gelände erstellen und die erforderlichen Vermessungsarbeiten durchführen. Die Stadt Eberbach trägt 75 Prozent der Kosten in Höhe von rund 53.000 Euro, Schönbrunn den Rest. Beim Regierungspräsidium Karlsruhe soll eine Förderung im Rahmen des Programms "Entwicklung Ländlicher Raum" (ELR) beantragt werden.
Auf Nachfrage von Stadtrat Robert Moray (CDU) erläuterte Rechtsamtsleiter Lothar Jost, dass die konkreten vertraglichen Vereinbarungen mit Schönbrunn in zwei Phasen gestaltet werden sollen: Zunächst soll der Vertrag der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) geändert werden, wodurch zusätzliche Aufgaben im nicht-investiven Bereich an Eberbach übergehen sollen. Alle anderen Rechte und Pflichten sollen im Rahmen eines Zweckverbands zwischen Eberbach und Schönbrunn festgeschrieben werden. Dort wird auch die weitere Kostenverteilung festgelegt. Stadträtin Christa Wernz signalisierte, dass sie das Verhältnis 75/25 nicht unbedingt für alle Kosten beibehalten möchte.
Aus dem Namenswettbewerb für das Gewerbegebiet wurde als bester Vorschlag die Bezeichnung "Gewerbe im Park (GIP)" von der Verwaltung ermittelt. Daran schieden sich allerdings die Geister. Stadtrat Peter Stumpf (AGL) wollte über den Namen nochmals beraten. Bis dahin wird "GIP" weiterhin nur ein Arbeitstitel bleiben.

23.07.02

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