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Vorwurf der versuchten schweren räuberischen Erpressung

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(hr) (lgh) Vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Heidelberg beginnt am Mittwoch, 9. September, ein Prozess mit Verbindung nach Eberbach.

In dem Strafverfahren wird Artim V. (geboren 1999) unter anderem besonders schwere versuchte räuberische Erpressung vorgeworfen. Im Wesentlichen wird V. zur Last gelegt, im Dezember 2025 und Anfang 2026 in Eberbach eine Hauswand mit Beleidigungen beschmiert und mehrfach mehrere Fenster sowie verschiedene Türen desselben Hauses beschädigt zu haben. Außerdem soll er einen Bekannten beleidigt, bedroht und in zwei Fällen mit Messern bedroht haben. Zwei weitere Personen soll der Angeklagte ebenfalls bedroht und dadurch versucht haben, diese einzuschüchtern. V. soll zudem Polizeibeamte beleidigt und Widerstand gegen diese geleistet haben. Schließlich soll er am 25. März 2026 zunächst versucht haben, einen Bekannten mit angeblich vorhandenen kompromittierenden Aufnahmen zu erpressen. Als der Geschädigte darauf nicht eingegangen sein soll, soll der Angeschuldigte ein Messer gezogen, es sichtbar auf den Tisch gelegt und geäußert haben: “dann bist du fällig“. Nach weiteren massiven Bedrohungen soll der Geschädigte stark eingeschüchtert gewesen sein. Die Kammer hat zur Durchführung der Beweisaufnahme einen Sachverständigen geladen. Fortsetzungstermine sind am 11., 15. und 17. September jeweils um 9 Uhr angesetzt.

21.08.26

Lesermeinungen

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Von Schöpfung  (27.08.26):
Da muss man nicht diskutieren, abschieben abschieben null Toleranz.


Von Deprimat (26.08.26):
@Ungläubig:
Stimmt, der Angeklagte wird nach dem Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt werden, es sei denn die Taten wurden mit 21 oder jünger begangen - das scheint laut dem Artikel nicht der Fall zu sein, also gilt StGB und nicht JGG. Auch im Erwachsenenstrafrecht gibt es aber Bewährungsstrafen.

Traumatisierung hat mit Bewährung oder Freiheitsentzug erst mal gar nichts zu tun. Wenn jemand wegen psychischer Erkrankungen für schuldunfähig befunden wird, kommt er in den Maßregelvollzug (forensische Psychiatrie) statt in den Knast (und sitzt dort übrigens in der Regel länger als bei "normaler" Verurteilung). Da es sich hier um mehrere Taten handelt statt um eine, würde ich das auch ausschließen.

Zu Ihrem Abschiebungswunsch muss man vielleicht auch nichts schreiben, aber sei´s drum: Deutsche Staatsbürger können (offensichtlich) nicht abgeschoben werden. Im Artikel steht nichts über die Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen.

Alles nur mal so am Rande zur Weiterbildung...


Von Ungläubig  (23.08.26):
Bin ja mal gespannt, laut Gesetz muss er nach dem Erwachsenennstrafrecht verurteilt werden. Aber wahrscheinlich kommt er mit einer Bewährungsstrafe davon, weil er eine traumatisierte Fachkraft ist. Es sollte ebenfalls geprüft werden, ob solche Personen nicht einfach nach ihrer Verurteilung sofort abgeschoben werden können

Von Bürger Lars  (21.08.26):
Und weiter geht´s mit den erfreulichen Nachrichten aus unserem beschaulichen Eberbach

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